Ausweispflicht für Prepaid-Karten ab 1. Juli

26.06.2017

Wie beim Abschluss von Laufzeitverträgen für den Mobilfunk üblich, müssen Kunden nun auch bei Prepaid-Karten ihre Identität ab 1. Juli durch einen Ausweis oder Pass bestätigen. Dies ist zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse notwendig.

Dies hat der Gesetzgeber zur Terrorabwehr im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 111 "Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden" so neu geregelt. Selbstverständlich lassen sich auch weiterhin Prepaid-Karten, auch mit Wunschnummern, bei vielen Anbieter online bestellen. Bei oder nach der Online-Bestellung kann die Identitätsprüfung auch durch Verfahren wie "Video-Ident" oder "Post-Ident" erfolgen.