Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel

Falls Sie bereits glücklicher Besitzer einer gut merkbaren Rufnummer im Mobilfunk sind und zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, stellt das inzwischen keine all zu große Hürde mehr dar: Die vorhandene Rufnummer kann vom neuen Anbieter übernommen werden. Dabei bleiben Vorwahl und Rufnummer erhalten. Der Fachbegriff lautet dafür "Rufnummernportabilität" (eng. Mobile Number Portability (MNP)).
Bei Laufzeitverträgen war bisher eine Rufnummernmitnahme erst wenige Monate vor Vertragsablauf möglich. Dies ist nun im Prinzip jederzeit möglich.
Ein noch bestehender Vertrag läuft dabei gegebenenfalls weiter. Auf Verlangen bekommen Sie für diesen eine neue Rufnummern als Ersatz.

Für die Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel können Kosten entstehen, über die Sie der abgebende Anbieter vorab informieren muß.

Nach dem Vorlegen der Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter veranlasst der neue Anbieter die Portierung der Rufnummer.
Damit beim Wechsel nichts schief geht, informiert man sich über den genauen Ablauf am besten vor der Bestellung beim neuen Anbieter. Dieser informiert darüber meist genau und erstattet in manchen Fällen die Kosten, die beim alten Anbieter für den Wechsel anfallen durch eine Gutschrift für Gesprächsguthaben.

Hier finden Sie detaillierte Informationen für die Mitnahme Ihrer Handynummer zu bestimmten Anbietern:

 

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