Falls Sie Ihre Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel zu congstar mitnehmen möchten, bietet Congstar Ihnen sowohl als Vertrags- als auch als Prepaid-Kunde detaillierte Informationen hierzu an.
Der Gesetzgeber verpflichtet Anbieter, eine Rufnummer ab 120 Tage vor und 30 Tage nach Beendigung eines Handyvertrages auf Wunsch zu einem neuen Anbieter zu übertragen. Der Fachbegriff hierfür lautet "Mobile Number Portation (MNP)", auch oft im Deutschen "(ausgehende) Portierung".
Der alte Anbieter erhebt dafür in der Regel eine Gebühr, die die gesetzlich geregelte Maximalhöhe von 30,72 € nicht übersteigen darf.
Diese Gebühr bei einem Wechsel zu congstar wird in der Regel durch eine Gutschrift von Congstar größtenteils gedeckt.
Bei einer Mitnahme der Rufnummer zum Ende eines Laufzeitvertrages, muß dieser zunächst beim alten Anbieter termingerecht gekündigt werden.
Bei der Bestellung eines neuen Handyvertrages bei Congstar kann man innerhalb des Bestellprozesses angeben, dass eine Rufnummernmitnahme vom alten Anbieter erfolgen soll.
Wichtige Voraussetzung für die Übernahme einer Rufnummer zu Congstar ist eine Übereinstimmung der Vertragsdaten:
Bei Privatkunden sind das
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
Geschäftskundenvertrag
- Firmenbezeichnung
- Vertragsnummer
- vollständige Anschrift
Abweichungen können dazu führen, dass die Portierung abgelehnt und die Rufnummer nicht oder erst verzögert zur Portierung freigegeben wird.
Dazu prüft man am besten vor Bestellung die Kundendaten des bisherigen Mobilfunkvertrages und verwendet diese auch beim neuen Anbieter.
Nach einer Bestellung fordert Congstar die Rufnummernmitnahme beim bisherigen Anbieter an. In der Regel erhalten Congstar und Kunde dann eine Bestätigung des Portierungstermins. Entweder der gewünschte oder im Falle der Vertragskündigung der nächstmöglichen Portierungstermin nach Vertragsende.
Am Portierungstag wird meist bereits in der frühen Nacht die Rufnummer zu Congstar übertragen.
Für die Übernahme einer Prepaid-Nummer zu Congstar muß man die bestehende Prepaidkarte beim bisherigen Mobilfunkanbieter mit einer sogenannten "Verzichtserklärung" kündigen. Auch hier sind Portierungsgebühren bei einem Wechsel zu Congstar fällig. Je nach vorherigem Anbieter muß bei einer Prepaidkarte dazu noch ausreichend Guthaben vorhanden sein oder eingezahlt werden. Bei manchen Anbieter ist das Geld auch nach der Kündigung, aber vor der Übertragung auf ein spezielles Konto zu überweisen.
Nach einer erfolgreichen Rufnummernmitnahme zu congstar kann man dann weiter mit seiner bisherigen Rufnummer telefonieren.