Inhaberwechsel bei Prepaid-Karten

Die meisten Anbieter von Prepaid-Tarifen ermöglichen durch einen Inhaberwechsel eine Vertragsübernahme für Prepaid-Verträge. Bei der Übernahme des Vertrages werden die Bestandsdaten des Vertragspartners auf den neuen Besitzer geändert. Die SIM-Karte sowie die Rufnummer können dann an den neuen Besitzer übergeben werden. Der neue Vertragspartner übernimmt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten.

Für Sicherheit und Datenschutz bei der Nutzung einer bereits im Gebrauch befindlichen Prepaid-Karte beachten Sie bitte folgende Hinweise für den Inhaberwechsel bei Prepaid-Karten:

  • Informieren Sie sich vor der Vertragsübernahme über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Tarife des jeweiligen Anbieters.
  • Kontrollieren Sie die Einstellungen für den Einzelverbindungsnachweis (EVN). Bei geschäftlicher Nutzung müssen aus Datenschutzgründen alle Nutzer darüber informiert sein, dass alle Verbindungsdaten gespeichert werden. Der vollständigen oder teilweisen Speicherung der Zielrufnummern können Sie beim Anbieter widersprechen.
  • Ändern Sie nach der Übernahme eines Prepaid-Vertrages die zugehörigen Zugangsdaten soweit möglich.
    • für die SIM-Karte: PINs (PIN1, PIN2) und PUKs (PUK1, PUK2)
  • Ändern Sie vor allem Daten wie PUK, Hotline-Kennwort und E-Mail-Adresse, die dem Vorbesitzer den Zugang zu Ihrem Nutzerkonto oder ein Änderung oder Wiederbeschaffung der Zugangsdaten ermöglichen.
    • für die telefonische Hotline: Hotline-Kennwort
    • für den Online-Bereich: Nutzerkennung (meist Telefonnummer), Passwort und die E-Mail-Adresse (für die Anforderung eines Ersatz-Passwortes)

Als vorausgehender Vertragspartner sollten Sie beachten, das bestimmte Daten wie Adresse, Geburtsdatum oder Informationen über Verbindungen und Rechnungen evtl. dem neuen Inhaber zugänglich werden. Lassen Sie diese Daten ggf. löschen oder verpflichten Sie den neuen Vertragspartner zum vertraulichen Umgang mit diesen Daten.

Das vorhandene Gesprächsguthaben geht meist auf den neuen Inhaber über. Falls Kosten für den Inhaberwechsel berechnet werden, gehen diese von diesem Guthaben ab oder müssen durch Aufladung von Gesprächsguthaben vom neuen Vertragsinhaber bezahlt werden.

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